Anfahrt und verkehrsarmes Büsumer Zentrum

Wenn Sie von der Autobahn (A 23) aus Hamburg kommen, fahren Sie in Heide-Süd ab und folgen der Beschilderung auf der Bundesstraße (B 203) nach Büsum. Von der Autobahnabfahrt sind es noch 20 km bis Sie Büsum erreichen.
Es gibt zwei ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze in Büsum.

Parkplatz 1 (P1) befindet sich an der Umgehungsstraße, die zur Familienlagune und zur "Watt'n Insel" führt.
Parkplatz 2 (P2) befindet sich hinter der Jugendherberge nahe des Hafens. Von dort können Sie über einen Fußweg gut die Innenstadt, den Hauptstrand und den Hafen erreichen.

Seit dem 27.03.2023 ist Büsums Zentrum verkehrsberuhigt. Der Büsumer Ortskern ist nur von von Anwohnern, Anliegern und Fahrradfahrern zu befahren. Im öffentlichen Bereich des Zentrums darf nur noch mit einem Erlaubnisschein (Anwohner, Behinderte, Verkehrsbehörde) geparkt werden. Für alle anderen gilt: In diesem Bereich darf jetzt nur noch im Rahmen des Aus- und Einsteigens oder bei der Be- bzw. Entladung des Lieferverkehrs gehalten werden. 
Für Feriengäste, die im verkehrsberuhigten Bereich eine Wohnung oder ein Hotelzimmer gebucht haben, gibt es selbstverständlich ebenfalls Ausnahmen. 

In den folgenden Straßen im Büsumer Ortskern gilt ab dem 27.03.23 das Verbot für Fahrzeuge aller Art. Radfahrer und Anlieger sind weiterhin frei. 

Dies ist aber noch eine Zone für ein eingeschränktes Halteverbot. 

Verkehrsarmes Büsumer Zentrum

Folgende Straßen sind betroffen: 

Kirchenstraße

Schulstraße

Hafenstraße

Österstraße

Am Ostdeich

Schmiedestraße

Bäckergang

Mittelstraße

Zeppelinstraße

Kattegat

Germaniastraße

Deichstraße

Johannsenallee

Wilhelm-Külper-Straße 

Alt-Passarge Straße

Teilbereich Holsteinstraße ab Einmündungsbereich Vereinsallee

Berliner Straße

Bergstraße

Alte Dorfstraße

Westerwarft

Teilbereich Westerstraße ab Friedrichstraße

Moltkestraße

Viktoriastraße

Fischerkai ab Kreuzung Stöpe / Werftstraße

Am Museumshafen

 

Wer darf in diese Bereiche einfahren? 

- Radfahrer

- Anlieger, wie Anwohner und deren Besucher sowie dort untergebrachte Urlaubsgäste, Besucher von dort ansässigen Betrieben usw. 

Wichtig! Auch die oben genannten Personenkreise dürfen nicht mehr auf den dortigen öffentlichen Verkehrsflächen parken. Geparkt werden darf nur noch auf den hauseigenen Grundstücken! Ausnahme: Anwohnerparkerlaubnisschein oder Parksondererlaubnis für Schwerbehinderte nach den Bestimmungen der STVO (gelber, orangefarbener oder blauer Parksonderausweis)

- Lieferverkehre

- Handwerksbetriebe mit teils erteilter Sondererlaubnis

- Taxen zum Bringen / Abholen von Kunden

Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge im Rahmen Ihrer Einsatzfahrten

 

Wer darf in diesen Bereichen nur noch parken:

1. Anwohner mit Anwohnerparkerlaubnisschein

2. Schwerbehinderte mit den jeweiligen oben genannten Parksondererlaubnisscheinen

3. Taxen in den speziell ausgewiesenen Taxenstellplätzen

4. Handwerksfirmen mit Erlaubnisschein oder tel. erteilter Erlaubnis

 

Alle Informationen ohne Gewähr.

Quelle: Amt Büsum Wesselburen