Wenn Sie von der Autobahn (A 23) aus Hamburg kommen, fahren Sie in Heide-Süd ab und folgen der Beschilderung auf der Bundesstraße (B 203) nach Büsum. Von der Autobahnabfahrt sind es noch 20 km bis Sie Büsum erreichen.
Es gibt zwei ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze in Büsum.
Parkplatz 1 (P1) befindet sich an der Umgehungsstraße, die zur Familienlagune und zur "Watt'n Insel" führt.
Parkplatz 2 (P2) befindet sich hinter der Jugendherberge nahe des Hafens. Von dort können Sie über einen Fußweg gut die Innenstadt, den Hauptstrand und den Hafen erreichen.
Seit dem 27.03.2023 ist Büsums Zentrum verkehrsberuhigt. Der Büsumer Ortskern ist nur von von Anwohnern, Anliegern und Fahrradfahrern zu befahren. Im öffentlichen Bereich des Zentrums darf nur noch mit einem Erlaubnisschein (Anwohner, Behinderte, Verkehrsbehörde) geparkt werden. Für alle anderen gilt: In diesem Bereich darf jetzt nur noch im Rahmen des Aus- und Einsteigens oder bei der Be- bzw. Entladung des Lieferverkehrs gehalten werden.
Für Feriengäste, die im verkehrsberuhigten Bereich eine Wohnung oder ein Hotelzimmer gebucht haben, gibt es selbstverständlich ebenfalls Ausnahmen.
In den folgenden Straßen im Büsumer Ortskern gilt ab dem 27.03.23 das Verbot für Fahrzeuge aller Art. Radfahrer und Anlieger sind weiterhin frei.
Dies ist aber noch eine Zone für ein eingeschränktes Halteverbot.
Folgende Straßen sind betroffen:
Kirchenstraße
Schulstraße
Hafenstraße
Österstraße
Am Ostdeich
Schmiedestraße
Bäckergang
Mittelstraße
Zeppelinstraße
Kattegat
Germaniastraße
Deichstraße
Johannsenallee
Wilhelm-Külper-Straße
Alt-Passarge Straße
Teilbereich Holsteinstraße ab Einmündungsbereich Vereinsallee
Berliner Straße
Bergstraße
Alte Dorfstraße
Westerwarft
Teilbereich Westerstraße ab Friedrichstraße
Moltkestraße
Viktoriastraße
Fischerkai ab Kreuzung Stöpe / Werftstraße
Am Museumshafen
- Radfahrer
- Anlieger, wie Anwohner und deren Besucher sowie dort untergebrachte Urlaubsgäste, Besucher von dort ansässigen Betrieben usw.
Wichtig! Auch die oben genannten Personenkreise dürfen nicht mehr auf den dortigen öffentlichen Verkehrsflächen parken. Geparkt werden darf nur noch auf den hauseigenen Grundstücken! Ausnahme: Anwohnerparkerlaubnisschein oder Parksondererlaubnis für Schwerbehinderte nach den Bestimmungen der STVO (gelber, orangefarbener oder blauer Parksonderausweis)
- Lieferverkehre
- Handwerksbetriebe mit teils erteilter Sondererlaubnis
- Taxen zum Bringen / Abholen von Kunden
Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge im Rahmen Ihrer Einsatzfahrten
1. Anwohner mit Anwohnerparkerlaubnisschein
2. Schwerbehinderte mit den jeweiligen oben genannten Parksondererlaubnisscheinen
3. Taxen in den speziell ausgewiesenen Taxenstellplätzen
4. Handwerksfirmen mit Erlaubnisschein oder tel. erteilter Erlaubnis
Alle Informationen ohne Gewähr.
Quelle: Amt Büsum Wesselburen